Gesundheitliche Anforderungen
Anforderungen des Saudi Ministry of Health
Erstens, die Anforderungen müssen vor Erhalt eines Hadsch- oder Umrah-Visums erfüllt werden
1) Gelbfieber:
A) Pilger, die für Hadsch oder Umrah aus einem Gelbfiebergebiet (unten aufgelistet) nach Saudi-Arabien reisen, müssen vorweisen, dass sie dagegen gemäß den International Health Regulations geimpft sind. Die Impfung darf nicht älter als 10 Jahre und nicht jünger als 10 Tage sein, bevor der Pilger nach Saudi-Arabien reist.
B) Gemäß den International Health Regulations müssen alle Flugzeuge, Schiffe und andere Verkehrsmittel, die aus Gelbfiebergebiebten kommen, ein gültiges Zertifikat vorweisen, das bescheinigt, dass Insekten (Moskitos) an Bord vernichtet wurden.
Gelbfiebergebiete sind:
Angola - Benin - Sudan - Senegal - Burkina Faso - Zentralafrikanische Republik – Kamerun - Burundi - Tschad - Uganda - Kongo - Elfenbeinküste - Sierra Leone - Somalia - Äthiopien - Demokratische Republik Kongo - Gabon - Gambia - Gana - Guinea - Äquatorialguinea – Guinea-Bissau - Togo - Kenia - Liberia – Sao Tome und Principe - Mauretanien - Niger - Nigeria - Ruanda - Tansania - Mali - Ecuador - Französisch-Guayana - Guyana - Brasilien - Bolivien - Suriname - Peru - Panama - Trinidad und Tobago - Venezuela - Kolumbien - Argentinien - Paraguay.
2) Meningokokken:
A) fBesucher aus allen Ländern:
Jeder Pilger, der zum Hadsch oder Umrah einreist, sowie Arbeiter aus anderen Ländern müssen mittels Impfpass nachweien, dass sie gegen Meningokokken geimpft sind, bevor sie in Saudi-Arabien einreisen. Die Impfung darf nicht älter als 3 Jahre und nicht jünger als 10 Tage sein, bevor der Pilger nach Saudi-Arabien reist. Es muss nachgewiesen werden, dass die Impfung wirksam war. Auch Kinder ab zwei Jahren müssen mit dem Mittel ACYW135 geimpft werden.
B) Reisende aus Afrika:
Reisende aus Sudan - Mali - Burkina Faso - Guinea – Guinea-Bissau - Nigeria – Äthiopien – Elfenbeinküste - Niger - Benin - Kamerun – Tschad - Eritrea - Gambia - Senegal – Zentralafrika.
Zusätzlich zur Impfung, die in ihrer Region, wie oben erwähnt, vollzogen wurde, geben Ihnen Gesundheitsämter im Saudi Arabischen Staat weitere präventative Mitteln (500 mg Ciprofloxacin), um die Rate der potenziellen Schwangerschaftsmikroben zu reduzieren .
3) Poliomyelitis:
A) Kinder unter 15, die aus Ländern mit hohen Infektionsraten kommen, müssen eine Schluckimpfung gegen Poliomyelitis einnehmen, bevor sie in das Königreich reisen. Diese muss 6 Wochen vor Einreise eingenommen werden und mittels Zertifikat belegt werden. Bei Einreise wird den Kindern eine weitere Schluckimpfung verabreicht. Betroffene Länder sind: Uganda - Kenia - Benin - Angola - Togo - Nigeria - Burkina Faso - Mali – Zentralafrikanische Republik – Tschad –Elfenbeinküste - Demokratische Republik Kongo - Sudan - Senegal - Mauretanien - Sierra Leone - Guinea - Liberia - Kamerun- Burundi - Tadschikistan und Usbekistan.
B) Reisende aus Nigeria, Indien, Pakistan und Afghanistan müssen 6 Wochen vor Einreise eine Poliomyelitis-Schluckimpfung einnehmen. Dies muss bei Einreise belegt werden. Sie erhalten bei Einreise eine weitere Dosis der Impfung, unabhänig vom Alter des Reisenden.
4) Grippe:
Das Saudi Ministry of Health empfiehlt allen Reisenden, die zum Hadsch oder Umrah kommen, sich gegen Grippe impfen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Reisende mit kronischen Krankheiten (Herz-, Nieren-, Atemwegserkrankungen, Neurologischen Krankheiten, Diabetes) und Patienten mit angeborener Immunschwäche, Stoffwechsel-, übertragenen Krankheiten, Schwangeren und stark übergewichtigen Menschen.
Zweitens, Hinweise zur Vermeidung von Krankheiten
Gesundheitsbehörden machen Pilger auf Infektionskrankheiten, Symptome und Komplikationen aufmerksam. Sie erklären, wie man Ansteckungen vermeiden kann, insbesondere bei Grippepandemien.
Nahrungsmittel
Es sollte verhindert werden, dass einreisende Pilger Nahrungsmittel ins Königreich bringen, außer, sie sind verpackt und verschlossen in Behältnissen untergebracht oder einfach für Untersuchungen zu öffnen und auf bestimmte Menge begrenzt.
Viertens, Weitere Maßnahmen
Sofern es in einem Land zu einem medizinischen Notfall kommt, der internationalen Bedenken auslöst, dass es zu einer Krankheitswelle kommt, kann das Königreich Saudi-Arabien Vorsichtsmaßnahmen gegen Pilger aus dem betreffenden Land ergreifen. Die Maßnahmen werden schnell mit der Weltgesundheitsorganisation koordiniert, um eine Ausbreitung unter den Hadsch- und Umrah-Pilgern und die Verbreitung der Infektion in ihren Länder zu verhindern.